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Bundesgarantien

Investitionsgarantien und Exportkreditgarantien sind zwei staatliche Instrumente der Bundesrepublik Deutschland zur Förderung der deutschen Außenwirtschaft. Sie haben das Ziel, Direktinvestitionen im Ausland gegen politische sowie Exporte gegen politische und wirtschaftliche Risiken abzusichern. Beide Instrumente des Bundes haben das Ziel, den Zugang zu schwierigen Märkten zu erleichtern und Risiken zu vermindern.

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Investitionsgarantien der Bundesrepublik Deutschland: Schutz gegen politische Risiken für deutsche Auslandsinvestitionen 

Die Bundesregierung unterstützt deutsche Unternehmen bei Direktinvestitionen im Ausland durch staatliche Investitionsgarantien. Diese Garantien dienen dem Schutz vor politischen Risiken und ermöglichen damit oft erst Investitionen in vielen Ländern.  

 

Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von diesem staatlichen Schutz, der grundsätzlich keine Mindestinvestitionshöhen voraussetzt. 


Das Management der Investitionsgarantien erfolgt durch PwC im Auftrag der Bundesregierung. Zu den abgedeckten Risiken zählen unter anderem Enteignung, Krieg, innere Unruhen, Vertragsbruch, Zahlungsembargos, Moratorien sowie Währungs- und Transferrisiken. 

 

Voraussetzung für die Förderung ist, dass die Mittel in klar definierte Projekte fließen und unmittelbar aus Deutschland heraus investiert werden - ohne Zwischenschaltung von Unternehmen oder Niederlassungen in Drittstaaten. 

 

Die Investitionsgarantien lassen sich auch mit weiteren staatlichen Förderinstrumenten kombinieren, beispielsweise mit Programmen der KfW /DEG. 
 

Weitere Informationen und Ansprechpersonen zu den Investitionsgarantien erhalten Sie gerne hier: www.Investitionsgarantien.de 

 

Herwig Maaßen 

Telefon: +49 (0)40 6378 2066 

E-Mail: herwig.maassen@pwc.com 

 

Ilma Johncock 

Telefon: +49 (0)40 6378 1890 

E-Mail: ilma.johncock@pwc.com 
 

PricewaterhouseCoopers GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

 

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Alsterufer 1 
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Telefon: +49 (0) 40 / 63 78 - 20 66 

Exportkreditgarantien: Staatliche Absicherung für Ihr Auslandsgeschäft 

Die Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen) sichern Exporteure und ihre finanzierenden Banken gegen wirtschaftliche und politische Risiken im Ausland ab – insbesondere in schwierigen Märkten, wo private Absicherungen nicht greifen. Auch kleine und mittlere Unternehmen profitieren: Es gibt keine Mindestauftragsgrößen, die Deckungen gelten auch für Dienstleistungen und bieten flexible Laufzeiten. 

 

Um die internationale Wettbewerbsfähigkeit deutscher Unternehmen zu stärken, hat der Bund ein umfassendes Maßnahmenpaket für die Exportkreditgarantien beschlossen. 
 

  • Flex&cover - Neues Prinzip der Förderungswürdigkeit: Der neue German-Footprint-Ansatz bewertet die Förderungswürdigkeit nach dem Beitrag des Unternehmens zum Standort Deutschland – nicht nur nach dem Warenursprung.
  • Erweiterte Absicherungsmöglichkeiten für Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie.
  • Die verbesserte Shopping-Line-Deckung erleichtert den Zugang zu internationalen Großprojekten.
  • Auch Handelsunternehmen und neue Branchen profitieren von erweiterten Absicherungen. 

 

Ich unterstütze Sie gerne bei allen Fragen rund um die Exportkreditgarantien des Bundes

 

Sabrina Holtorf , Head of Market, Euler Hermes AG 

Telefon: +49 (0)40 / 88 34 - 93 72  

E-Mail: sabrina.holtorf@exportkreditgarantien.de

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Euler Hermes Aktiengesellschaft  

Exportkreditgarantien des Bundes  

 

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Telefax: +49 (0) 40 / 88 34 - 91 75 

 

E-Mail: info@exportkreditgarantien.de 

Website: www.exportkreditgarantien.de